Über mich
Ich wurde 1970 in Idar-Oberstein geboren. Vielen ist dies als Edelsteinstadt bekannt, aber es war und ist auch eine Garnisonsstadt, die Heimat für viele Soldaten wurde.
Dieser Einfluss ist auch an mir nicht vorbeigegangen, so dass ich mich bereits in der Schulzeit entschied, später die Laufbahn eines Offiziers einzuschlagen. Während dieser Zeit habe ich Berufs- und Wirtschaftspädagogik an der Universität der Bundeswehr in München studiert. Und im Anschluss daran weitere Fernstudien in Personalmanagement und Arbeitsrecht absolviert.
Später habe ich mich insbesondere in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftspsychologie, Coaching, Kommunikation, und Change-Management spezialisiert.
Nach meiner Zeit als Offizier, in der ich neben der Tätigkeit als Personaloffizier (S1) u.a. an der Artillerieschule Führungskräfte ausgebildet habe, bin ich in die Funktion des Personalleiters eingestiegen.
Zunächst in der Sicherheitsbranche mit bis zu 2.000 Mitarbeitenden an sieben Standorten und in unterschiedlichen Tarifgebieten.
Anschließend wechselte ich in die Holz- und Kunststoffindustrie, bei der ich in innerhalb von rund 10 Jahren alle Höhen und Tiefen (sprich u.a. Firmengründungen und Standortschließungen) als verantwortlicher Personaler begleitet habe.
Seit 2015 bin ich als Personalleiter in der Metall- und Elektroindustrie national und international aktiv.
‚Personalleiter‘ ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern wohl doch eher eine Berufung. Aus diesem Grund habe ich im Jahre 2009 meinen Beruf auch noch zum „Hobby“ gemacht und mich als freiberuflicher HR-Berater selbstständig gemacht.
In dieser Tätigkeit unterstütze ich kleinere, mittlere und auch große Firmen in allen Personalbelangen.
Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Sämtliche Dienstleistungen werden als Unterstützung Ihrer Personalarbeit und/oder im Zusammenhang mit einem umfassenden HR-Management erbracht. Bei der Behandlung der daraus resultierenden rechtlichen Fragestellungen handelt es sich jeweils um rechtliche Nebenleistungen die nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnisfrei sind.
Eine reine Rechtsberatung darf von mir leider nicht durchgeführt werden, da diese gem. RDG ausschließlich Erlaubnisinhabern (z.B. Volljuristen) gestattet ist.